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Artikel 1 – Definitionen
Artikel 2 – Anwendbarkeit der Bedingungen 2.1 Pauschalreisen Diese Bedingungen gelten für alle vom Veranstalter angebotenen oder mit ihm vereinbarten Pauschalreisen. 2.2 Reiseleistungen Diese Bedingungen können auch auf Reiseleistungen, die keine Pauschalreise darstellen, für anwendbar erklärt werden. Titel 7a des Buches 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der die Vorschriften für Pauschalreiseverträge enthält, findet in diesem Fall keine Anwendung. Diese Reiseleistungen sind im Falle der Insolvenz des Veranstalters nicht geschützt, es sei denn, es ist im Angebot ausdrücklich angegeben, welche Partei die Deckung übernimmt und dies ergibt sich aus den Garantie- oder Versicherungsbedingungen. 2.3 Abweichende und zusätzliche Bedingungen Abweichende und zusätzliche Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden und haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrags3.1 Inhalt des Angebots Die angebotene Reise umfasst nur die im Angebot und in den Veröffentlichungen des Veranstalters ausdrücklich beschriebenen Leistungen und Einrichtungen. Informationen in Veröffentlichungen von Reisedienstleistern sind nicht Teil des Angebots, unabhängig davon, ob ein Link zu diesen Veröffentlichungen im Angebot des Veranstalters enthalten ist. Die angegebene Reisedauer wird in ganzen Tagen angegeben, wobei der Tag der Abreise und der Tag der Ankunft als ganze Tage gezählt werden. 3.2 Unverbindliches Angebot Das Angebot des Veranstalters ist unverbindlich und kann vom Veranstalter nach Annahme bis 17 Uhr des nächsten Werktages widerrufen werden. 3.3 Buchung Der Vertrag kommt zustande, sobald der Reisende das Angebot des Veranstalters annimmt und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Reise. Wenn der Reisende eine Reise bucht, die innerhalb von 14 Tagen beginnt, gilt dies nicht als unverbindliche Anmeldung, sondern als eine Buchung, die nicht kostenlos storniert werden kann. Die oben genannte aufschiebende Bedingung gilt in vollem Umfang. In diesem Fall schuldet der Reisende den vollen Reisepreis. Siehe auch die Stornierungsbedingungen unter Artikel 9.2. 3.4 Offensichtliche Fehler Offensichtliche Fehler im Angebot sind für den Veranstalter nicht bindend. Im Zweifelsfall sollte der Reisende Erkundigungen einziehen. 3.5 Präferenzen Aus den vom Reisenden angegebenen Präferenzen können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter hat schriftlich bestätigt, dass die Präferenz erfüllt wird. Die bloße Erwähnung als Präferenz auf den Reiseunterlagen und der Buchungsbestätigung ist für diesen Zweck nicht ausreichend. 3.6 Besondere Anforderungen Wenn der Reisende dem Veranstalter bei der Buchung medizinische Anforderungen oder andere gewichtige Interessen als „Anforderung“ mitteilt, prüft der Veranstalter, ob er diese erfüllen kann. Wenn der Veranstalter nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Anforderungen zu erfüllen, kommt der Vertrag nicht zustande. Der Veranstalter kann im Zusammenhang mit den angegebenen Anforderungen eine Preisänderung vornehmen. 3.7 Buchungsbestätigung Der Veranstalter wird nach der Buchung der Reise und der Überprüfung der Verfügbarkeit eine Buchungsbestätigung versenden. 3.8 Widerruf durch den Reisenden Eine Buchung der Reise ist endgültig. Der Reisende hat kein Recht, den Vertrag zu widerrufen. 3.9 Minderjährige Der Reisende, der die Reise bucht, muss volljährig sein. 3.10 Buchung für andere Reisende & Kommunikation Der Reisende, der für andere Reisende bucht, haftet gesamtschuldnerisch für alle daraus resultierenden Verpflichtungen. Die anderen Reisenden haften jeweils für ihren eigenen Anteil. Die Bestätigung, die Rechnung, die Reiseunterlagen und alle anderen Mitteilungen werden nur an den Reisenden, der die Buchung vornimmt, geschickt. Der Reisende, der die Reise für andere Reisende bucht, ist verpflichtet, die relevanten persönlichen Umstände dieser anderen Reisenden zum Zeitpunkt der Buchung mitzuteilen. Der Reisende, der die Reise für andere Personen bucht, ist verpflichtet, diesen anderen Reisenden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere relevante Mitteilungen zukommen zu lassen. Der Reisende, der die Reise bucht, entschädigt den Veranstalter für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen ergeben.
Artikel 4 – Informationen des Veranstalters4.1 Reisepreis Die angegebenenPreise verstehen sich pro Person, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 4.2 Informationen des Veranstalters zum Zeitpunkt der Buchung Zum Zeitpunkt der Buchung oder unmittelbar danach stellt der Veranstalter dem Reisenden den Vertrag zur Verfügung, einschließlich der akzeptierten Präferenzen des Reisenden und auf die niederländische Staatsangehörigkeit abgestimmter Informationen über die erforderlichen Reisedokumente (Pässe, Visa usw.) und etwaige gesundheitliche Formalitäten. 4.3 Reisedokumente Der Reisende muss während der Reise über die erforderlichen Reisedokumente wie Pässe, Visa, Impfzeugnisse usw. verfügen. In Anbetracht der großen Bedeutung dieser Dokumente muss sich der Reisende bei den offiziellen Behörden vergewissern, dass die Informationen vollständig und auf dem neuesten Stand sind. Vor der Buchung der Reise sollte der Reisende prüfen, ob genügend Zeit für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente vorhanden ist. Kann der Reisende die Reise nicht oder nicht vollständig antreten, weil er nicht über die richtigen Reisedokumente verfügt, gehen die Kosten zu Lasten des Reisenden. 4.4 Reisedokumente Die Reisedokumente (Fahrkarten, Gutscheine usw.) werden dem Reisenden spätestens 7 Tage vor der Abreise zugesandt, es sei denn, die Rechnung wurde noch nicht vollständig bezahlt. Wenn der Reisende die Reiseunterlagen 5 Tage vor der Abreise nicht erhalten hat, muss er den Veranstalter unverzüglich informieren. 4.5 Informationen über Versicherungen Der Veranstalter informiert den Reisenden über die Möglichkeit, eine Reiserücktritts- und Reiseversicherung abzuschließen. Der Veranstalter kann eine solche Versicherung verlangen, wenn der Reisende vor der Buchung darüber informiert wurde.
Artikel 5 – Informationen durch den Reisenden 5.1 Relevante Informationen des/der Reisenden Vor der Buchung muss der buchende Reisende alle relevanten Informationen über die registrierten Reisenden zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere für Informationen, die die Gesundheit oder Sicherheit des Reisenden oder anderer Personen beeinträchtigen können. Sind die gemachten Angaben falsch oder unvollständig, kann der Reisende von der Teilnahme ausgeschlossen werden. [annuleringskosten] Der Reisende schuldet dann die Stornogebühr gemäß Artikel 9 Absatz 2. Andere Kosten sind ebenfalls vom Reisenden zu tragen. 5.2 Eingeschränkte Mobilität, schwangere Frauen und Krankheiten Reisende mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleiter, schwangere Frauen und Reisende mit einer Krankheit, die die Reise beeinträchtigen kann, müssen dies dem Veranstalter bei Vertragsabschluss oder auf jeden Fall so bald wie möglich, nachdem der Reisende davon Kenntnis erlangt hat, im Hinblick auf mögliche Folgen für die Reise und insbesondere den Flugverkehr mitteilen. Solche Reisende sollten sich selbst bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob ein ärztliches Attest für die Reise erforderlich ist.
Artikel 6 – Zahlungsgarantiesystem STO Garant Um die gesetzlich vorgeschriebene Garantie zu erfüllen, nutzt Friesland Holland Travel STO Garant. Sie können dies über die STO Garant-Teilnehmerseite (www.stogarant.nl/deelnemers) überprüfen. Alle Informationen über STO Garant finden Sie unter www.sto-garant.nl. In jedem (Reise-)Angebot von Friesland Holland Travel ist klar angegeben, ob die STO Garant-Garantie gilt. In den Garantiebestimmungen können Sie nachlesen, was die Garantie beinhaltet und welche Bedingungen gelten. Sie finden diese Garantieregelung auf der Website von STO Garant (www.sto-garant.nl/downloads). Wenn die STO Garant-Garantie für Ihre Buchung gilt, zahlen Sie den Reisebetrag nicht an Friesland Holland Travel, sondern auf das Drittmittelkonto von Stichting Derdengelden Certo Escrow, einem bei der De Nederlandsche Bank (DNB) und der Behörde für Finanzmärkte (AFM) registrierten Zahlungsdienstleister. Diese Drittfondsstiftung garantiert Ihre Reisesumme bis nach Beendigung Ihrer Buchung. Wenn die Leistungen aufgrund der finanziellen Insolvenz von Friesland Holland Travel nicht (vollständig und/oder rechtzeitig) erbracht werden, übernimmt STO Garant die Garantie. In den Garantiebestimmungen können Sie nachlesen, wie Sie diese in diesem Fall in Anspruch nehmen können. 6.1 Anzahlung Die Anzahlung beträgt 15% des Reisepreises. Die Anzahlung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Buchung eingegangen sein. 6.2 Restzahlung Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn gezahlt werden. Erfolgt die Buchung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Reise, muss der gesamte Reisebetrag unmittelbar nach der Buchung gezahlt werden. In jedem Fall muss die Zahlung vor Beginn der Reise in voller Höhe eingegangen sein. 6.3 Verzug und Zinsen Zahlt der Reisende nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf, und schuldet die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag. 6.4 Inkassokosten Der Reisende muss außergerichtliche Inkassokosten zahlen, wenn er nicht innerhalb der durch eine schriftliche Mahnung gesetzten letzten Zahlungsfrist gezahlt hat. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf: 15% des geforderten Betrags bis € 2500, 10% über die nächsten € 2500, 5% über die nächsten € 5000 und 1% über den darüber hinausgehenden Betrag. 6.5 Weitere Folgen der Nichtzahlung Solange der Reisende nicht gezahlt hat, kann der Veranstalter die Reiseunterlagen einbehalten. Wird die Zahlung auch nach einer Mahnung nicht geleistet oder erfolgt die Zahlung nicht vor Reisebeginn, kann der Veranstalter den Reisenden von der Teilnahme ausschließen. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt bestehen. Statt den Reisenden von der Teilnahme auszuschließen, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und die dafür anfallenden Stornogebühren gemäß den Bestimmungen in [artikel 9 lid 2] die dem Passagier in Rechnung gestellt werden.
Artikel 7 – Entschädigung 7.1 Bedingungen und Mitteilung Der Reisende kann die Reise auf eine andere Person übertragen. Die andere Person muss alle mit der Reise verbundenen Bedingungen einhalten. Eine Übertragung ist nur in dem Maße möglich, wie es die Bedingungen des betreffenden Reiseanbieters zulassen. 7.2 Gesamtschuldnerische Haftung und zusätzliche Kosten Der Reisende und die Person, die die Reise übernimmt, haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Reisepreises und der zusätzlichen Kosten, die sich aus der Übertragung ergeben, einschließlich der Änderungskosten.
Artikel 8 – Änderung auf Wunsch des Reisenden 8.1 Änderung Der Reisende, der die Reise gebucht hat, kann den Veranstalter auffordern, den Vertrag zu ändern. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dies zu tun. Der Veranstalter wird den Reisenden über den neuen Reisepreis informieren. Wenn der Reisende den Kosten der Änderung zustimmt, sind der neue Reisepreis und die Kosten der Änderung zu zahlen. Ist der neue Reisepreis niedriger als der ursprüngliche Reisepreis, wird die Differenz mit den zu zahlenden Änderungskosten verrechnet. 8.2 Änderung des Abreisedatums Sofern der Veranstalter nicht auf eine Umbuchung hinweist, stellt die Änderung des Abreisedatums die Kündigung des bestehenden Vertrags und das Zustandekommen eines neuen Vertrags dar. Die Stornierungsregelung von Artikel 9 [annuleringskosten] gilt für den gekündigten Vertrag.
Artikel 9 – Stornierung durch den Reisenden 9.1 Stornierung Der Reisende kann die Buchung vor Beginn der Reise stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Tag, an dem die Stornierung beim Veranstalter eingeht. Geht sie nach 17.00 Uhr oder außerhalb von Werktagen ein, gilt der nächste Werktag als Eingangsdatum. 9.2 Stornierungskosten Wenn der Reisende storniert, schuldet er Friesland Holland Travel die folgenden Beträge pro Person:
9.3 Verringerung der Anzahl der Reisenden Wenn sich die Anzahl der Reisenden innerhalb einer Buchung verringert, kann der Veranstalter nach seiner Wahl als Stornierungskosten berechnen: – die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Standard-Stornogebühren oder; – den gesamten Reisepreis der stornierten Person abzüglich der durch die Stornierung eingesparten Kosten. 9.4 Stornierungskosten bei Stornierung nach einer umgebuchten Reise Es kann vorkommen, dass der Reisende und der Veranstalter die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Wenn der Reisende die umgebuchte Reise storniert, betragen die Stornierungskosten mindestens den Betrag, der bei einer Stornierung zum Zeitpunkt der Umbuchung fällig gewesen wäre. ( Beispiel: 14 Tage vor Beginn der ursprünglichen Reise wird die Reise auf 1 Jahr später umgebucht. 6 Monate vor Beginn der umgebuchten Reise storniert der Reisende, weil er die Reise nicht mehr antreten möchte. Die Stornogebühr würde 20% des Reisepreises gemäß Artikel 9.2 betragen. Die Stornierungskosten würden sich auf 75% des Reisepreises belaufen, wenn die Stornierung am Tag der Umbuchung erfolgt wäre. In diesem Fall wären 75% des Reisepreises die Stornierungskosten).
9.5 Reisegutschriften aus Kulanz Wenn eine Reise vom Reisenden storniert wird und eine Reisegutschrift aus Kulanz ausgestellt wird, gilt Folgendes (sofern der Veranstalter keine anderen Bedingungen mitgeteilt hat):
Artikel 10 – Preisänderung 10.1 Preisänderung Der Veranstalter kann den Reisepreis bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen aufgrund von Preisänderungen bei: – Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger oder – Steuern oder Abgaben Dritter, die nicht unmittelbar an der Durchführung der Reise beteiligt sind. Der Veranstalter kann in den Vertrag aufnehmen, dass er den Reisepreis aufgrund von Änderungen der Wechselkurse bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen kann. Der Vertrag muss die Methode zur Neuberechnung des Preises auf der Grundlage des Wechselkurses enthalten. 10.2 Kündigung durch den Reisenden Wenn die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises übersteigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, und der Reisende erhält den gezahlten Reisepreis zurück. 10.3 Preisminderung Wenn das Recht auf Preiserhöhung vereinbart wurde, hat der Reisende ein entsprechendes Recht auf Preisminderung. Von dem dem Reisenden zustehenden Betrag werden 30 Euro an Verwaltungskosten abgezogen.
Artikel 11 – Änderungen durch den Veranstalter 11.1 Änderungen Der Veranstalter kann vor Beginn der Reise einseitig geringfügige Änderungen an der Reise vornehmen. Der Reisende wird hiervon in Kenntnis gesetzt. 11.2 Wesentliche Änderungen Falls erforderlich, kann der Veranstalter vor Beginn der Reise wesentliche Änderungen an den Hauptleistungen vornehmen. Dazu gehört auch das Angebot einer alternativen Reise. Der Reisende kann die Änderung akzeptieren oder den Vertrag ohne Zahlung von Stornogebühren kündigen. Bei Kündigung wird der vom Reisenden gezahlte Reisepreis zurückerstattet. Der Veranstalter kann dem Reisenden eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer der Reisende seine Wahl deutlich machen muss. Wird der Vertrag nicht innerhalb der gesetzten Frist gekündigt, gilt die Änderung als angenommen und das Kündigungsrecht erlischt.
Artikel 12 – Stornierung durch den Veranstalter 12.1 Stornierung aufgrund von Mindestteilnehmerzahlen Der Veranstalter kann den Vertrag vor Beginn der Reise stornieren, wenn die Zahl der Anmeldungen unter der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt und der Reisende hiervon spätestens in Kenntnis gesetzt wird: 1. Stornierungen innerhalb von 1 Tag nach dem Buchungsdatum, wenn das Ankunftsdatum innerhalb von 2 Wochen nach dem Buchungsdatum liegt: € 150,00 pro Buchung als Entschädigung für die bereits angefallenen Reservierungs-, Verwaltungs- und Versandkosten sowie die Kosten für die Zusammenstellung der Reiseinformationsmappe. 2. Stornierung zwischen 1 Tag nach dem Buchungsdatum und 6 Wochen vor dem von Friesland Holland Travel auf der Rechnung bestätigten Anreisedatum: 15% des Buchungsbetrags. 3. Stornierung zwischen 6 und 2 Wochen vor dem von Friesland Holland Travel auf der Rechnung bestätigten Anreisedatum: 50% des Buchungsbetrags. 4. Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor dem von Friesland Holland Travel auf der Rechnung bestätigten Anreisedatum: 75% des Buchungsbetrags. 5. Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor dem von Friesland Holland Travel auf der Rechnung bestätigten Anreisedatum: 100% des Buchungsbetrags. 6. Stornierung am und nach dem von Friesland Holland Travel auf der Rechnung bestätigten Ankunftsdatum: der gesamte Buchungsbetrag. 12.2 Kündigung wegen höherer Gewalt Der Veranstalter kann den Vertrag vor Beginn der Reise kündigen, wenn der Veranstalter den Vertrag aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen kann.
12.3 Rückerstattung der gezahlten Reisekosten – keine Entschädigung
In den oben genannten Fällen erstattet der Veranstalter bereits erhaltene Beträge innerhalb von 14 Tagen zurück und es wird keine Entschädigung fällig. Nicht erstattet werden Kosten, die dem Reisenden für Leistungen entstehen, die nicht durch den Vertrag abgedeckt sind, wie z.B. Impfungen, Visa, Kauf von Materialien, Versicherungen und, falls nicht in der Reise enthalten, Flugreisen, Tickets, Unterkunft usw. 12.4 Stornierung durch den Reisenden Erfüllt der Reisende die vorgegebenen Teilnahmebedingungen nicht oder wurden falsche oder unvollständige Angaben über den Reisenden gemacht, kann der Veranstalter den Vertrag stornieren. Der Reisende haftet dann für die Stornierungskosten, wie sie in den folgenden Bestimmungen festgelegt sind [artikel 9 lid 2] fällig.
Artikel 13 – Verantwortung & Mängel 13.1 Ordnungsgemäße Durchführung der Reise Der Veranstalter ist für die Durchführung der vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob sie vom Veranstalter selbst oder von einem anderen Reiseanbieter erbracht werden. Der Veranstalter hat den Vertrag in Übereinstimmung mit den Erwartungen zu erfüllen, die der Reisende auf der Grundlage der Veröffentlichungen, des Vertrags und der Umstände am Reiseziel vernünftigerweise haben konnte. 13.2 Änderungen der Reiseroute und der Reisezeiten Der Veranstalter wird den Reisenden über Änderungen der Reiseroute informieren. Wenn dem Veranstalter der Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird der Reisende nur über die dem Veranstalter bekannte E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer informiert. [klachten] 1 3.3 Beanstandungspflicht des Reisenden Der Reisende hat Mängel oder Probleme bei der Erbringung der Reiseleistungen unverzüglich gegenüber dem Reiseanbieter und dem Veranstalter gemäß Artikel 17 anzuzeigen. 13.4 Abhilfe durch den Veranstalter Der Veranstalter sorgt für die Abhilfe von Mängeln. Ein Mangel muss nicht behoben werden, wenn dies unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. 13.5 Entschädigung Wenn der Mangel nicht behoben werden kann, berät sich der Veranstalter (oder der Reisedienstleister) mit dem Reisenden und kann gegebenenfalls eine Entschädigung oder eine Alternative anbieten. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder eine Alternative, wenn der Mangel dem Reisenden zuzuschreiben ist.
Artikel 14 – Hilfe und Beistand 14.1 Obligatorischer Beistand Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden Hilfe und Beistand zu leisten, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet, insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden und konsularischen Beistand sowie durch die Unterstützung des Reisenden bei der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln und bei der Suche nach alternativen Reisemöglichkeiten. 14.2 Kosten Der Veranstalter erhebt eine angemessene Gebühr für die Hilfe und Unterstützung, wenn die Schwierigkeiten durch den Reisenden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
Artikel 15 – Zurechnung, höhere Gewalt und Haftungsausschlüsse 15.1 Zurechnung und höhere Gewalt Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Schäden, die dem Reisenden infolge eines Mangels entstanden sind, der auf Folgendes zurückzuführen ist:
15.2 Haftungsausschluss Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der Schaden resultiert aus der Verletzung des Lebens oder des Körpers des Reisenden oder der Schaden wurde durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Veranstalters verursacht. 15.3 Ausschluss der Haftung aufgrund von Staatsverträgen oder EU-Verordnungen Wenn der Veranstalter für einen Schaden haftet, einschließlich eines Schadens, der aus dem Tod oder der Verletzung des Reisenden resultiert, ist diese Haftung auf die Grenzen beschränkt oder ausgeschlossen, die nach den einschlägigen internationalen Verträgen und/oder EU-Verordnungen, die für die einzelnen Reiseleistungen gelten, zulässig sind. 15.4 Versicherte Schäden Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Versicherungen abgedeckt sind, wie z.B. Kranken-, Reise-, Veranstaltungs- oder Stornoversicherungen. 15.5 Verjährungsfrist Ansprüche des Reisenden auf Schadensersatz und sonstige Ansprüche des Reisenden verjähren zwei Jahre nach Stattfinden der Reise. Wenn die Reise nicht stattgefunden hat, verjährt er zwei Jahre nach dem geplanten Reisebeginn. 15.6 Verjährung Unbeschadet der Verjährungsfrist und der Pflicht zur rechtzeitigen Rüge verjährt ein Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz drei Jahre nach dem Tag des Reiseantritts. 15.7 Keine doppelte Entschädigung Der Reisende hat keinen Anspruch auf eine doppelte Entschädigung. Hat der Reisende Anspruch auf Entschädigung nach internationalen Verträgen oder EU-Verordnungen, so erhält er nicht auch eine Entschädigung nach diesem Vertrag.
Artikel 16 – Pflichten des Reisenden 16.1 Verhalten und Befolgung von Anweisungen Der Reisende muss sich wie ein vernünftig handelnder Reisender verhalten und ist verpflichtet, alle Anweisungen des Veranstalters und des Reisedienstleisters zu befolgen. 16.2 Folgen bei Nichteinhaltung – Ausschluss von der Teilnahme Im Falle der Nichteinhaltung von Anweisungen oder im Falle, dass ein Reisender ein Ärgernis verursacht, kann der Veranstalter/Reiseanbieter dem Reisenden die weitere Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise verweigern. Der Reisende hat dann keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Gelder. Weitere Kosten, die dadurch entstehen, sind vom Reisenden zu tragen. 16.3 Verwarnung Bevor der Reisende von der Teilnahme ausgeschlossen wird, erhält er zunächst eine mündliche oder schriftliche Verwarnung. Eine Verwarnung ist nicht erforderlich, wenn dies unter den gegebenen Umständen nicht angemessen ist. 16.4 Haftung des Reisenden und Entschädigung Der Reisende haftet für Schäden, die durch sein Verhalten, die Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus diesem Artikel oder anderweitig durch ihn verursacht wurden. Der Reisende stellt den Veranstalter von Ansprüchen der an der Reise beteiligten Reisedienstleister, anderer Reisender oder Dritter für Schäden frei, die vom Reisenden verursacht wurden oder ihm zuzuschreiben sind. 16.5 Überprüfung des Zeitpunkts der Rückreise Der Reisende muss den genauen Zeitpunkt der Abreise spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn der Rückreise überprüfen. 16.6 Formale Gesundheitsanforderungen Der Reisende muss alle am Zielort (und in den Transitländern) geltenden Gesundheitsanforderungen erfüllen. Die Regierungen können diese Anforderungen unangekündigt ändern. Die Folgen dieser Änderungen liegen in der Risikosphäre des Reisenden. 16.7 Maßnahmen der Reisedienstleister Die Reisedienstleister können alle angemessenen Maßnahmen ergreifen und die Mitwirkung der Reisenden verlangen, auch um Katastrophen zu verhindern und zu bekämpfen, Gesundheitsrisiken zu begrenzen, Schäden zu vermeiden oder staatliche Vorschriften einzuhalten. Wenn die Maßnahmen oder Anweisungen nicht befolgt werden, kann dem Reisenden die Reiseleistung und der Zugang verweigert werden. 16.8 Verwendung der Materialien Der Reisende muss die zur Verfügung gestellten Materialien ordnungsgemäß behandeln. Bei Erhalt muss der Reisende diese Gegenstände überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich melden. Der Reisende haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der bereitgestellten Materialien.
Artikel 17 – Reklamationen 17.1 Informationen Der Veranstalter gibt vor Antritt der Reise die Kontaktdaten für Notfälle bekannt. 17.2 Meldung vor Ort Wenn der Reisende der Meinung ist, dass die Reise nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, muss er das Problem oder den Mangel unverzüglich dem betreffenden Reisedienstleister melden, damit dieser für eine Lösung sorgen kann. Wenn ein Reiseleiter des Veranstalters vor Ort ist, sollte die Beschwerde auch sofort dem Reiseleiter gemeldet werden. Wenn kein Reiseleiter vor Ort ist, sollte die Beschwerde auch dem Veranstalter gemeldet werden. Diese Meldung kann per [Whatsapp, SMS, Telefon oder an Werktagen während der niederländischen Bürozeiten (9-17 Uhr) auch per E-Mail] erfolgen. 17.3 Kommunikationskosten Der Reisende muss die Kommunikationskosten begrenzen, indem er u.a. Internetanrufe, WhatsApp und E-Mail nutzt. 17.4 Meldung ungelöster Beschwerden nach der Rückkehr Alle Beschwerden, die nach Ansicht des Reisenden während der Reise nicht vollständig gelöst oder kompensiert wurden, müssen dem Veranstalter innerhalb von zwei Monaten nach der Reise schriftlich mit Begründung vorgelegt werden. 17.5 Folgen einer nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Meldung des Mangels oder der Beschwerde Nicht oder nicht rechtzeitig gemäß dem zweiten Absatz reklamieren [Melden ter plaatse] dieses Artikels kann sich auf die Höhe der Entschädigung auswirken, es sei denn, die Interessen des Veranstalters wurden durch die nicht rechtzeitige Beschwerde nicht beeinträchtigt. Nicht rechtzeitig eingegangene Beschwerden nach der Rückgabe werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dies ist unter den gegebenen Umständen nicht angemessen.
Artikel 18 – Sonstige Bestimmungen 18.1 Rechte Dritter Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen und sonstige Dritte, die an der Durchführung des Vertrages beteiligt sind, können sich gegenüber dem Reisenden auf die Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen (einschließlich der Haftungsausschlüsse) berufen. 18.2 Ersatzbestimmungen Steht zwingendes Recht der Gültigkeit einer Bestimmung in diesen Bedingungen entgegen oder wird eine Bestimmung für nichtig erklärt, so gilt diese Bestimmung als in eine gültige Bestimmung umgewandelt, die nach Inhalt und Zweck der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. 18.3 Anwendbares Recht Auf das Angebot, den Vertrag und die Erfüllung des Vertrags ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu zwingendem Recht. Wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt der Buchung außerhalb der Niederlande wohnt, gilt Folgendes: Ungeachtet der Rechtswahl hat der Verbraucher Anspruch auf den Schutz, der ihm durch das zwingende Recht seines Wohnsitzlandes gewährt wird, wenn (kumulativ):
18.4 Zuständiges Gericht Für Streitigkeiten über den Vertrag und damit zusammenhängende Angelegenheiten ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Veranstalter seinen Sitz hat, es sei denn, zwingendes Recht steht dem entgegen. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, den Reisenden an seinem Wohnsitz zu verklagen.